Bidirektionales Laden: nicht verboten, aber noch mühsam
Strom aus dem E-Auto zurück ins Haus zu speisen ist in Deutschland nicht untersagt. Es scheitert bislang an Zertifizierung, Messkonzept und der Abgabenfrage.
Das ist der am häufigsten falsch wiedergegebene Punkt in diesem Bereich. Verboten ist es nicht — es ist regulatorisch unfertig, und der Stand ändert sich derzeit schnell.
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Eine bidirektionale Wallbox speist ins Hausnetz zurück und gilt damit als Erzeugungsanlage. Sie muss nach VDE-AR-N 4105 zertifiziert und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zertifizierte Kombinationen aus Fahrzeug und Wallbox gab es lange schlicht nicht.
Zweiter Punkt ist die Messung: Für Vehicle-to-Home braucht es ein Messkonzept, das entnommenen von zurückgespeistem Strom trennt, sonst droht die doppelte Belastung derselben Kilowattstunde mit Netzentgelten, Umlagen und Steuern.
Drittens greift § 14a EnWG: Wallboxen über 4,2 kW sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen und erhalten dafür reduzierte Netzentgelte, dürfen im Gegenzug aber vom Netzbetreiber gedimmt werden.
Für die Rechner auf dieser Seite heißt das: Wir bilden Vehicle-to-Home bewusst nicht als Ertragsposten ab. Wer damit kalkuliert, sollte die Zertifizierung seiner konkreten Fahrzeug-Wallbox-Kombination vorher schriftlich bestätigt bekommen.