Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp
Auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer an; die Einnahmen sind einkommensteuerfrei.
- Umsatzsteuer
- 0 % bis 30 kWp
- Einkommensteuer
- befreit bis 30 kWp
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Der Nullsteuersatz gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und Montage. Sie zahlen den Nettopreis, ohne dass eine Vorsteuererstattung nötig wäre — die frühere Regelbesteuerungs-Optimierung entfällt damit.
Die Einkommensteuerbefreiung gilt je Steuerpflichtigem für insgesamt bis zu 100 kWp und macht in aller Regel auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich.