Kündigungsfristen und Preisänderungsrecht
In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
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Sonderverträge laufen meist zwölf oder vierundzwanzig Monate mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sie sich, dürfen dann aber mit höchstens einem Monat Frist gekündigt werden.
Kündigt der Anbieter nicht rechtzeitig oder erhöht er den Preis, muss er mindestens sechs Wochen vorher in Textform informieren; ab Zugang läuft das Sonderkündigungsrecht.