Einspeisevergütung ist gesetzlich garantiert
Für Überschusseinspeisung aus Anlagen bis 10 kWp gilt ein gesetzlich festgelegter Satz, garantiert für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr.
- Überschuss bis 10 kWp
- rund 7,9 ct/kWh
- Garantiedauer
- 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr
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Der Satz sinkt halbjährlich für Neuanlagen; einmal festgelegt bleibt er für die gesamte Laufzeit unverändert. Für Volleinspeisung gelten höhere Sätze, die sich aber mit hohem Eigenverbrauch selten rechnen.
Bei negativen Börsenpreisen über längere Zeiträume entfällt für neuere Anlagen die Vergütung stundenweise. Das betrifft bislang wenige Prozent der Jahresarbeit.