600 Watt, Meldepflicht und die Steckerfrage
Steckerfertige Solaranlagen bis 600 W sind zulässig, müssen aber dem lokalen Netzbetreiber gemeldet werden.
- Wechselrichter
- max. 600 W AC
- Meldung Netzbetreiber
- erforderlich
- Steckertyp
- T13 / T23, kein Schuko
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Die Schweiz hat die Grenze nicht auf 800 W angehoben; massgeblich bleiben 600 W Wechselrichterleistung. Wer aus Deutschland ein 800-W-Gerät importiert, muss es entsprechend drosseln.
Der Anschluss erfolgt über einen schweizerischen Stecker T13 oder T23. Deutsche Schuko-Stecker passen nicht in Schweizer Steckdosen; ein blosser Adapter ist keine saubere Lösung.
Die Meldung an den Netzbetreiber ist obligatorisch und in der Regel kostenlos. Manche Werke verlangen zusätzlich die Ausführung durch eine kontrollberechtigte Person.