Rückliefervergütung: jeder Netzbetreiber entscheidet selbst
Es gibt keinen nationalen Tarif. Was Sie für eingespeisten Strom erhalten, legt Ihr lokales Elektrizitätswerk fest — die Spanne im Land beträgt mehr als das Dreifache.
- Typische Spanne
- 4–16 Rp./kWh
- Festlegung
- durch rund 600 Netzbetreiber
- Nationaler Einheitstarif
- existiert nicht
Das ist die folgenreichste Zahl der ganzen Rechnung und zugleich die, die kein Rechner für Sie kennen kann. Schlagen Sie den Tarif Ihres Werks nach, bevor Sie eine Anlage bestellen.
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Zwei Nachbargemeinden können sich um zehn Rappen je Kilowattstunde unterscheiden. Bei einer typischen Anlage mit 4.000 kWh Überschuss sind das 400 Franken im Jahr — über zwanzig Jahre mehr als der Preis des Speichers.
Seit der Revision des Energiegesetzes gilt ein Mindestpreis, der sich an den vermiedenen Kosten orientiert; er beseitigt die Spanne aber nicht, sondern begrenzt sie nur nach unten.
Praktisch heisst das: In Gemeinden mit hoher Vergütung lohnt sich eine grosse Anlage, in Gemeinden mit niedriger Vergütung zählt fast nur der Eigenverbrauch — und damit rücken Speicher und Lastverschiebung nach vorn.