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Wärme

Wärmepumpe oder Gaskessel — was kostet weniger?

Ob sich eine Wärmepumpe rechnet, entscheidet ein einziges Verhältnis: der Strompreis geteilt durch die Jahresarbeitszahl gegenüber dem Gaspreis geteilt durch den Kesselnutzungsgrad. Alles andere sind Details — die dieser Rechner ebenfalls abbildet.

Wie wir rechnen

Rechenmodell

  1. 01

    Aus Wohnfläche und Gebäudestandard folgt der spezifische Heizwärmebedarf; der Warmwasserbedarf wird über die Personenzahl ergänzt.

  2. 02

    Der Stromverbrauch der Wärmepumpe ergibt sich aus dem Wärmebedarf geteilt durch die Jahresarbeitszahl, die aus Wärmequelle und Vorlauftemperatur abgeleitet wird.

  3. 03

    Der Vergleichsfall wird mit Kesselnutzungsgrad, Brennstoffpreis und dem gesetzlichen CO₂-Preis bewertet.

  4. 04

    Investition abzüglich Förderung ergibt zusammen mit der jährlichen Kostendifferenz die Amortisation.

Gut zu wissen

  • Die BEG-Förderung für den Heizungstausch beträgt 30 Prozent Grundförderung, zuzüglich Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis maximal 70 Prozent, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten.
  • Entscheidend für die Jahresarbeitszahl ist die Vorlauftemperatur: Jedes Grad weniger bringt etwa 2,5 Prozent Effizienz.
  • Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt weiter und verschiebt den Vergleich Jahr für Jahr zugunsten der Wärmepumpe.

Recht & Förderung

Was in der Schweiz gilt

Die Rechtslage bestimmt, mit welchen Grenzwerten und Vergütungen dieser Rechner arbeitet.

CO₂-Abgabe auf Brennstoffe — mit Rückverteilung

Auf fossile Brennstoffe wird eine Lenkungsabgabe erhoben. Ein grosser Teil fliesst über Krankenkasse und AHV an die Bevölkerung zurück.

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Die Abgabe liegt deutlich über dem deutschen CO₂-Preis und macht Heizöl und Erdgas entsprechend teurer. Wer wenig fossil heizt, bekommt über die Rückverteilung mehr zurück, als er einzahlt — das ist der eigentliche Anreizmechanismus.

Für die Wärmepumpenrechnung heisst das: Der Kostenvorteil gegenüber Gas oder Öl ist in der Schweiz strukturell grösser als in Deutschland, obwohl der Strompreis ähnlich hoch ist.

Heizungsersatz ist kantonal geregelt

Vorschriften und Förderungen für den Heizungstausch legen die Kantone fest, nicht der Bund.

Von allen Themen auf dieser Seite ist dieses das am stärksten regional zersplitterte. Prüfen Sie zwingend die Vorschriften Ihres Kantons.

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Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind eine Vorlage, die jeder Kanton eigenständig übernimmt oder abwandelt. In mehreren Kantonen darf eine fossile Heizung nur noch ersetzt werden, wenn eine erneuerbare Lösung nachweislich unwirtschaftlich ist.

Auch die Förderbeträge unterscheiden sich kantonal erheblich, teilweise noch einmal auf Gemeindeebene. Ein pauschaler Landeswert wäre irreführend — der Rechner verwendet einen Mittelwert, den Sie überschreiben sollten.

Diese Zusammenstellung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Regelungen in diesem Bereich ändern sich mehrmals jährlich — prüfen Sie vor einer Investition die verlinkte Primärquelle oder fragen Sie einen Fachbetrieb.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Braucht meine Wärmepumpe zwingend eine Fußbodenheizung?

Nein. Entscheidend ist die nötige Vorlauftemperatur, nicht die Art der Heizfläche. Viele Bestandsgebäude kommen nach dem Tausch einzelner Heizkörper mit 50 bis 55 °C aus — das reicht für eine Jahresarbeitszahl um 3,0 bis 3,4.

Was ist eine gute Jahresarbeitszahl?

Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand sind 3,0 bis 3,5 realistisch, im Neubau mit Flächenheizung 4,0 bis 4,5. Erdreich-Wärmepumpen liegen etwa 0,5 bis 1,0 höher.

Lohnt sich die Kombination mit Photovoltaik?

Ja, aber weniger stark als oft angenommen: Der Heizbedarf fällt im Winter an, der PV-Ertrag im Sommer. Typischerweise deckt eine Dachanlage 20 bis 30 Prozent des Wärmepumpenstroms — beim Warmwasser im Sommer deutlich mehr.

Alle Ergebnisse sind Modellrechnungen auf Basis Ihrer Eingaben und statistischer Referenzdaten. Sie ersetzen keine individuelle Fachplanung.