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Recht & Förderung

Was in der Schweiz gilt

Was in der Schweiz für Steckersolar, Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe gilt. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und regelt vieles kantonal oder sogar auf Ebene des einzelnen Energieversorgers — die Spanne innerhalb des Landes ist grösser als der Unterschied zwischen Deutschland und Österreich.

7 Themen · Geprüft am 14. Juni 2026

600 Watt, Meldepflicht und die Steckerfrage

Steckerfertige Solaranlagen bis 600 W sind zulässig, müssen aber dem lokalen Netzbetreiber gemeldet werden.

Wechselrichter
max. 600 W AC
Meldung Netzbetreiber
erforderlich
Steckertyp
T13 / T23, kein Schuko

Die Schweiz hat die Grenze nicht auf 800 W angehoben; massgeblich bleiben 600 W Wechselrichterleistung. Wer aus Deutschland ein 800-W-Gerät importiert, muss es entsprechend drosseln.

Der Anschluss erfolgt über einen schweizerischen Stecker T13 oder T23. Deutsche Schuko-Stecker passen nicht in Schweizer Steckdosen; ein blosser Adapter ist keine saubere Lösung.

Die Meldung an den Netzbetreiber ist obligatorisch und in der Regel kostenlos. Manche Werke verlangen zusätzlich die Ausführung durch eine kontrollberechtigte Person.

Rückliefervergütung: jeder Netzbetreiber entscheidet selbst

Es gibt keinen nationalen Tarif. Was Sie für eingespeisten Strom erhalten, legt Ihr lokales Elektrizitätswerk fest — die Spanne im Land beträgt mehr als das Dreifache.

Typische Spanne
4–16 Rp./kWh
Festlegung
durch rund 600 Netzbetreiber
Nationaler Einheitstarif
existiert nicht

Das ist die folgenreichste Zahl der ganzen Rechnung und zugleich die, die kein Rechner für Sie kennen kann. Schlagen Sie den Tarif Ihres Werks nach, bevor Sie eine Anlage bestellen.

Zwei Nachbargemeinden können sich um zehn Rappen je Kilowattstunde unterscheiden. Bei einer typischen Anlage mit 4.000 kWh Überschuss sind das 400 Franken im Jahr — über zwanzig Jahre mehr als der Preis des Speichers.

Seit der Revision des Energiegesetzes gilt ein Mindestpreis, der sich an den vermiedenen Kosten orientiert; er beseitigt die Spanne aber nicht, sondern begrenzt sie nur nach unten.

Praktisch heisst das: In Gemeinden mit hoher Vergütung lohnt sich eine grosse Anlage, in Gemeinden mit niedriger Vergütung zählt fast nur der Eigenverbrauch — und damit rücken Speicher und Lastverschiebung nach vorn.

Einmalvergütung statt laufender Förderung

Die Schweiz fördert Photovoltaik mit einem einmaligen Investitionsbeitrag, nicht mit einer laufenden Einspeisevergütung.

Grundbeitrag
pauschal je Anlage
Leistungsbeitrag
je kWp, degressiv
Abwicklung
Pronovo AG

Die Einmalvergütung deckt typischerweise einen namhaften Anteil der Investition und wird nach Inbetriebnahme ausbezahlt. Anders als das deutsche EEG erzeugt sie keine laufenden Einnahmen — die Wirtschaftlichkeit hängt danach vollständig an Eigenverbrauch und lokaler Rückliefervergütung.

Anlagen ohne oder mit geringem Eigenverbrauch können über die Hohe Einmalvergütung gefördert werden, die den geringeren Eigenverbrauchsnutzen ausgleicht.

Viele Kantone und Gemeinden legen eigene Beiträge obendrauf.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Mehrere Parteien auf einem oder benachbarten Grundstücken dürfen sich zusammenschliessen und den Solarstrom intern verrechnen.

Für Mehrfamilienhäuser ist das der zentrale Hebel: Statt Überschuss zur niedrigen Rückliefervergütung abzugeben, verkauft die Eigentümerschaft ihn an die Mietparteien — zu einem Preis, der unter dem Netztarif liegen muss, aber deutlich über der Rückliefervergütung liegen darf.

Der Zusammenschluss braucht ein internes Messkonzept und eine Vereinbarung mit den Mietparteien; gegenüber dem Netzbetreiber tritt er als ein einziger Kunde auf.

CO₂-Abgabe auf Brennstoffe — mit Rückverteilung

Auf fossile Brennstoffe wird eine Lenkungsabgabe erhoben. Ein grosser Teil fliesst über Krankenkasse und AHV an die Bevölkerung zurück.

Die Abgabe liegt deutlich über dem deutschen CO₂-Preis und macht Heizöl und Erdgas entsprechend teurer. Wer wenig fossil heizt, bekommt über die Rückverteilung mehr zurück, als er einzahlt — das ist der eigentliche Anreizmechanismus.

Für die Wärmepumpenrechnung heisst das: Der Kostenvorteil gegenüber Gas oder Öl ist in der Schweiz strukturell grösser als in Deutschland, obwohl der Strompreis ähnlich hoch ist.

Heizungsersatz ist kantonal geregelt

Vorschriften und Förderungen für den Heizungstausch legen die Kantone fest, nicht der Bund.

Von allen Themen auf dieser Seite ist dieses das am stärksten regional zersplitterte. Prüfen Sie zwingend die Vorschriften Ihres Kantons.

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind eine Vorlage, die jeder Kanton eigenständig übernimmt oder abwandelt. In mehreren Kantonen darf eine fossile Heizung nur noch ersetzt werden, wenn eine erneuerbare Lösung nachweislich unwirtschaftlich ist.

Auch die Förderbeträge unterscheiden sich kantonal erheblich, teilweise noch einmal auf Gemeindeebene. Ein pauschaler Landeswert wäre irreführend — der Rechner verwendet einen Mittelwert, den Sie überschreiben sollten.

Kein freier Lieferantenwechsel für Haushalte

Haushalte können den Stromlieferanten in der Schweiz nicht frei wählen — Sie beziehen vom lokalen Grundversorger.

Marktöffnung
ab 100.000 kWh/Jahr
Haushalte
Grundversorgung

Der Tarifrechner vergleicht deshalb in der Schweiz nicht Anbieter, sondern Produktvarianten und Verbrauchsszenarien Ihres Werks.

Nur Grossverbraucher über 100.000 Kilowattstunden im Jahr dürfen den Lieferanten wechseln. Für Haushalte gilt der Tarif des lokalen Werks, der von der ElCom geprüft wird.

Wählbar bleiben Produktvarianten desselben Werks — etwa Naturstrom-Aufschläge oder Doppeltarife mit Hoch- und Niedertarifzeiten. Genau dort liegt in der Schweiz das Optimierungspotenzial, nicht im Anbieterwechsel.

Diese Zusammenstellung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Regelungen in diesem Bereich ändern sich mehrmals jährlich — prüfen Sie vor einer Investition die verlinkte Primärquelle oder fragen Sie einen Fachbetrieb.