800 Watt, aber Meldung beim Netzbetreiber bleibt Pflicht
Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 800 W Wechselrichterleistung sind bewilligungsfrei, müssen dem Netzbetreiber aber vor Inbetriebnahme gemeldet werden.
- Wechselrichter
- max. 800 W AC
- Bewilligung
- nicht erforderlich
- Meldung Netzbetreiber
- erforderlich
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Das ist der wichtigste Unterschied zu Deutschland: Dort ist die Netzbetreiber-Anmeldung ersatzlos entfallen, in Österreich besteht sie fort. Die Meldung läuft über das Onlineportal des jeweiligen Netzbetreibers und ist kostenlos.
Die Anlage muss den Anforderungen der TOR Erzeuger Typ A entsprechen; handelsübliche Geräte mit ÖVE/CE-Konformität erfüllen das. Für den Anschluss ist eine ordnungsgemäß installierte Steckdose nötig.