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Recht & Förderung

Was in Österreich gilt

Was in Österreich für Steckersolar, Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe gilt. Anders als in Deutschland gibt es keine bundesweit garantierte Einspeisevergütung — und die Meldepflicht beim Netzbetreiber besteht weiterhin.

6 Themen · Geprüft am 14. Juni 2026

800 Watt, aber Meldung beim Netzbetreiber bleibt Pflicht

Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 800 W Wechselrichterleistung sind bewilligungsfrei, müssen dem Netzbetreiber aber vor Inbetriebnahme gemeldet werden.

Wechselrichter
max. 800 W AC
Bewilligung
nicht erforderlich
Meldung Netzbetreiber
erforderlich

Das ist der wichtigste Unterschied zu Deutschland: Dort ist die Netzbetreiber-Anmeldung ersatzlos entfallen, in Österreich besteht sie fort. Die Meldung läuft über das Onlineportal des jeweiligen Netzbetreibers und ist kostenlos.

Die Anlage muss den Anforderungen der TOR Erzeuger Typ A entsprechen; handelsübliche Geräte mit ÖVE/CE-Konformität erfüllen das. Für den Anschluss ist eine ordnungsgemäß installierte Steckdose nötig.

Keine garantierte Einspeisevergütung — der Preis ist Verhandlungssache

Österreich kennt kein Pendant zur deutschen EEG-Vergütung. Was Sie für Überschussstrom bekommen, legt Ihr Stromlieferant fest.

Typische Spanne
3–11 ct/kWh
Garantie
keine gesetzliche

Das ist der größte wirtschaftliche Unterschied zu Deutschland. Der Rechner arbeitet mit einem Mittelwert — holen Sie ein konkretes Angebot ein, bevor Sie damit kalkulieren.

Die Vergütung folgt in der Regel dem Börsenpreis, teils mit Abschlag, teils als Fixpreis über ein oder zwei Jahre. Sie kann sich nach Vertragsende deutlich ändern — nach oben wie nach unten.

Für die Wirtschaftlichkeit heißt das: Eigenverbrauch zählt in Österreich noch mehr als in Deutschland. Eine Anlage knapp auf den Eigenbedarf zu dimensionieren ist hier eher vertretbar als dort.

Über die Marktprämie der OeMAG gibt es für größere Anlagen einen geförderten Weg, der aber an Ausschreibungen gebunden ist und für Haushaltsanlagen selten relevant ist.

Nullsteuersatz für Anlagen bis 35 kWp

Für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 35 kWp fällt keine Umsatzsteuer an.

Umsatzsteuer
0 % bis 35 kWp

Die Regelung wurde befristet eingeführt und mehrfach angepasst. Prüfen Sie vor Auftragsvergabe den aktuellen Geltungszeitraum.

Die Grenze liegt höher als in Deutschland. Der Nullsteuersatz erspart die frühere Konstruktion über die Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug und anschließender Kleinunternehmerregelung.

Die Befreiung gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sowie auf Gebäuden, die dem öffentlichen Wohl dienen.

Energiegemeinschaften: der österreichische Sonderweg

Überschussstrom lässt sich direkt an Nachbarn weitergeben — zu selbst vereinbarten Preisen und mit reduzierten Netzentgelten.

Netzentgelt-Rabatt
bis 57 % (lokale Ebene)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
gleiche Netzebene
Bürgerenergiegemeinschaft
bundesweit möglich

Österreich hat die EU-Vorgaben zu Energiegemeinschaften deutlich ambitionierter umgesetzt als Deutschland. Wer eine Anlage betreibt, kann Überschuss an Mitglieder der Gemeinschaft verkaufen, statt ihn zum niedrigen Marktpreis abzugeben.

Praktisch ist das der wirksamste Hebel gegen die fehlende Einspeisevergütung: Statt drei bis elf Cent lassen sich innerhalb einer Gemeinschaft oft fünfzehn bis zwanzig Cent erzielen — und der Abnehmer zahlt trotzdem weniger als beim Lieferanten.

Bundesförderung plus Landesförderung

Heizungstausch und Photovoltaik werden auf Bundesebene gefördert; die Bundesländer legen eigene Programme obendrauf.

Förderhöhen und Antragsfenster ändern sich in Österreich häufiger als in Deutschland und sind teils budgetabhängig.

Für den Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe gibt es einen Bundeszuschuss, der für einkommensschwächere Haushalte bis nahe an die Vollfinanzierung reichen kann. Die Länder ergänzen mit eigenen Töpfen, deren Höhe und Bedingungen erheblich schwanken.

Weil sich Bundes- und Landesförderung addieren, aber jeweils eigene Fristen und Deckel haben, lohnt es sich, beide Anträge vor Auftragsvergabe zu prüfen.

Bidirektionales Laden ebenfalls noch Randerscheinung

Auch in Österreich ist Rückspeisung aus dem Fahrzeug nicht verboten, aber an Netzanschlussregeln und ein passendes Messkonzept gebunden.

Eine rückspeisefähige Ladeeinrichtung gilt als Erzeugungsanlage nach den Technischen und Organisatorischen Regeln und ist beim Netzbetreiber anzumelden.

Wie in Deutschland fehlt es bislang weniger an der Erlaubnis als an zertifizierten Fahrzeug-Wallbox-Kombinationen und an einer klaren Abgabenbehandlung der zurückgespeisten Kilowattstunde.

Diese Zusammenstellung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Regelungen in diesem Bereich ändern sich mehrmals jährlich — prüfen Sie vor einer Investition die verlinkte Primärquelle oder fragen Sie einen Fachbetrieb.