Bidirektionales Laden ebenfalls noch Randerscheinung
Auch in Österreich ist Rückspeisung aus dem Fahrzeug nicht verboten, aber an Netzanschlussregeln und ein passendes Messkonzept gebunden.
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Eine rückspeisefähige Ladeeinrichtung gilt als Erzeugungsanlage nach den Technischen und Organisatorischen Regeln und ist beim Netzbetreiber anzumelden.
Wie in Deutschland fehlt es bislang weniger an der Erlaubnis als an zertifizierten Fahrzeug-Wallbox-Kombinationen und an einer klaren Abgabenbehandlung der zurückgespeisten Kilowattstunde.